UNSER ANGEBOT

REHABILITATIONSVERFAHREN: AOMR der VBG

Arbeitsplatzorientierte Muskuloskeletale Rehabilitation (AOMR) der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG):

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) hat mit der AOMR (= Arbeitsplatzorientierte Muskuloskeletale Rehabilitation) ein neues Rehabilitationsverfahren entwickelt. Dieses Verfahren basiert auf der EAP und wurde um spezifische arbeitsplatzbezogene Assessments, Testungen und Therapieformen erweitert. Mit Hilfe einer spezifischen Arbeitsorientierung werden konkret benötigte arbeitsrelevante Aktivitäten in die Therapie integriert. Es soll eine ausreichende funktionelle Belastbarkeit für die anschließende Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz erworben werden.

Die wesentlichen Ziele sind:

  • - eine Verkürzung von langen Rehabilitationsverläufen,
  • - eine Verringerung von unfallbedingten AU-Tagen,
  • - eine intensive Einbeziehung des spezifischen Arbeitsplatzes in die Therapie,
  • - eine stärkere Vernetzung der Vertragspartner,
  • - eine Vermeidung von psychosozialer Rückzugsbewegung.

Schwerpunktmäßig wird die AOMR bei Personen mit muskuloskeletalen Verletzungen und körperlich beanspruchenden Arbeitstätigkeiten sowie bei spezifischen körperlichen Arbeitsbelastungen wie z.B. Zwangshaltungen eingesetzt. Mit der AOMR ist in vielen Fällen die Arbeits- und Belastungsprobung entbehrlich.

Die Therapiezeit beträgt bis zu 6 Stunden täglich.

Vorraussetzung für die AOMR ist eine ausreichende medizinische Grundbelastbarkeit sowie die Prognose des Erreichens der Arbeitsfähigkeit voraussichtlich innerhalb der nächsten 4 Wochen. Es müssen vorher alle therapeutischen Maßnahmen im bg-lichen Heilverfahren beendet sein:

- Physikalische Therapie
- Krankengymnastik
- Ergotherapie
- Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)


Inhalte der AOMR:

Bereits im Rahmen der EAP wird eine Funktionelle Jobanalyse zur Erhebung des Anforderungsprofils durchgeführt. Das Fähigkeitsprofil wird mit dem EFL-Screening-Test evaluiert. Hierbei werden 5-7 wesentliche Anforderungen des Arbeitsplatzes bestimmt und anschließend in arbeitsplatzbezogene Testsituationen umgesetzt. Das so erhobene Delta an funktionellen Defiziten kann dann spezifisch therapiert werden.

Am Ende der EAP (oder auch der BGSW) wird eine Fallkonferenz mit D-Arzt, BG-Rehamanager, ARC-Therapeuten und Verunfallten durchgeführt. Hier wird der AOMR-Antrag durch den D-Arzt initiiert und vom ARC an die BG zur Genehmigung gefaxt.

Grundsätzlich wird eine AOMR für 2 Wochen genehmigt. Eine Verlängerung um weitere 2 Wochen ist im Bedarfsfall möglich.

Am Anfang der AOMR wird eine berufsbezogene Diagnostik durchgeführt. Zum Einsatz kommen selbstadministrierte Assessmentinstrumente zur Beurteilung der allgemeinen Gesundheit (SF-36), der spezifischen Gesundheit (DASH, FFbh-R, WOMAC) und der Lebensqualität (EQ-5D).

Im Anschluss erfolgt ein Abgleich von dem durch die Funktionelle Jobanalyse ermittelten Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes und dem ermittelten Fähigkeitsprofil. Aus den Ergebnissen des Abgleichs wird ein individueller Rehaplan sowie eine individuelle Arbeitsplatzbezogene Therapie erarbeitet.

Die traditionellen Therapieinhalte wie Krankengymnastik, physikalische Therapie, Ergotherapie und Medizinische Trainingstherapie werden schrittweise reduziert und der Anteil der arbeitsplatzbezogenen Therapieformen sukzessive erhöht. Zu diesen neuen Therapieformen zählen das EFL-Screening-Training und die Arbeitsplatzbezogene Medizinische Trainingstherapie (AMTT).